Die Grundlagen einer Steuererklärung

Willkommen auf meinem Finanzblog. Ich freue mich sehr, dass du den Weg zu meiner Seite gefunden hast und dich genauso für das Thema Steuern, Finanzen und Geldanlagen interessiert wie ich.

 

Für viele Menschen ist das Thema Finanzen zu kompliziert und sie wollen sich nicht damit beschäftigen. Das liegt vor allem daran, dass finanzielle Bildung kein Teil unseres Bildungssystems ist und es keiner einfach und simpel erklären kann.

 

Wenn du dich hierbei wieder erkennst und dich ohne „Fachchinesisch“ in den Themen weiterbilden willst, bist du bei mir genau richtig. Wenn nicht, freue ich mich trotzdem, dass du da bist. :)

 

 

Meine Mission ist es, den Menschen, einfach, unkompliziert und für jedermann (und natürlich auch jede Frau) verständlich das Thema Finanzen näher zu bringen.

 

Wenn du mehr über mich und meinen Werdegang wissen willst, schau doch gerne bei dem Button „Über mich“ nach.

 

Um nicht noch länger zu reden, geht es heute mit dem ersten Blogeintrag los.

 

Wir beschäftigen uns gemeinsam mit dem Thema:

 

Was ist eine Steuererklärung?

 

Die Steuererklärung ist eine Erklärung in Papierform oder elektronischer Form, mit der z. B. Arbeitnehmer, Studenten und Rentner ihre Daten und die tatsächlichen Zahlen zu ihren Einkünften und Kosten gegenüber dem Finanzamt darlegen.

 

https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/steuererklaerung-einfach-erklaert/

 

Doch warum muss ich meine Einkünfte und Kosten gegenüber dem Finanzamt darlegen?

 

Das ist ganz einfach :)

 

Jeder Arbeitnehmer muss Einkommenssteuer zahlen. Dieser Betrag wird automatisch von deinem Gehalt abgezogen und beträgt zwischen 14 – 45 %. Je nachdem wie viel zu verdienst.

 

Die Tabelle zeigt, dass der Durchschnitt zwischen 24-42 % Steuern zahlt.



Quelle: https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/steuersatz/

 

Nun gibt es einmal im Jahr die Möglichkeit, sich die Steuer, welche ich jeden Monat automatisch bezahle, von dem Staat teilweise zurückzuholen. Hierzu muss ich die Steuererklärung ausfüllen.

 

Wie viel Geld kann ich durch die Steuererklärung zurückbekommen?

 

Im Jahr 2017 gab es 25,9 Millionen Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen 14 Millionen Menschen eine Steuererklärung abgegeben haben.

 

Davon erhielten 12,3 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 051 Euro. Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1 000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.

 

Das sind die Hälfte der Menschen, die keine Steuererklärung abgegeben haben.

 

 

Hieraus lässt sich schließen, dass es jedes Jahr mehr Erstattungen gibt und vor allem durch die Home-Office-Pauschale, die Absetzung des Arbeitszimmers und die anteiligen Stromkosten während der Corona-Pandemie eine sehr große Anzahl an neuen Faktoren dazu kommt, welche steuerlich zu unseren Gunsten sind. Denn wir freuen uns ja alle, wenn wir Geld „geschenkt“ bekommen.

 

Je nach Steuerlast, Lebensumständen, und Beziehungsstatus kann so eine Rückerstattung natürlich auch deutlich höher oder niedriger ausfallen. Dabei spielt die Steuererklärung selbst eine wichtige Rolle. Je mehr Werbungskosten und Sonderausgaben du geltend machen kannst, desto mehr bekommst du zurück. Was genau unter Werbungskosten und Sonderausgaben zählt und wie du diese in deiner Steuererklärung angeben kannst, erfährst du nächste Woche.

 

Wie sieht eine Steuererklärung aus?

 

Um die Einkommensteuererklärung abgeben zu können, ist zuerst der Mantelbogen notwendig. Dieser bestand bis zum Veranlagungsjahr 2018 aus vier Seiten und seit dem Veranlagungsjahr 2019 nur noch aus zwei Seiten. Der Mantelbogen bzw. der Hauptvordruck beinhaltet zunächst persönliche Angaben wie bspw. Name, Adresse, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer. Außerdem sind im vierseitigen Mantelbogen noch spezielle Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und weitere Anträge einzutragen. Ab dem Veranlagungsjahr 2019 gibt es für diese Angaben extra Anlagen z. B. die Anlage Sonderausgaben oder die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Anlage N

In die Anlage N sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer, Pensionär oder Betriebsrentner stehenden Angaben zu machen.

 

Anlage Kind

Für jedes Kind ist zudem die Anlage Kind aus zu füllen. Mit Hilfe der Anlage Kind kann das Finanzamt feststellen, ob der Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld im Einzelfall günstiger wäre. Vom Finanzamt wird automatisch die günstigere Regelung berücksichtigt.

Überblick über weitere Formulare

Folgende weitere Formulare können für Arbeitnehmer auch noch relevant sein: Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge, Anlage AV für Riester-Rente, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.

 

https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/steuererklaerung-einfach-erklaert/#inhalt

 

Vereinfachung der Steuererklärung

 

 

Wie wir bereits gesehen haben, geben knapp 14 Millionen Bürger jährlich ihre Steuererklärung nicht ab. Das liegt an der Masse der Dokumente, welche auszufüllen sind. Zudem ist es sehr mühsam und dauert meist Stunden alle Daten korrekt und wahrheitsgetreu zusammen zu suchen. Zudem ist das Formular zur Abgabe einer Steuererklärung, welches aus 8-14 Seiten besteht, so kompliziert, dass selbst Experten oft den Überblick verlieren.

 

Damit uns das nicht passiert und wir ohne großen Aufwand Steuern sparen, benutzen wir Elster.

 

Das Programm wurde 2014 von der Steuerverwaltung ins Leben gerufen, um das ganze Thema Steuererklärung für jeden einfacher zu gestalten.

In der vorausgefüllten Steuererklärung werden von den Steuerbehörden gespeicherte Daten automatisch bereitgestellt.

Hierbei handelt es sich um übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Angaben über den Bezug von Rentenleistungen, bezogene Lohnersatzleistungen, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie Vorsorgeaufwendungen wie Rürop-Veträge und Riester-Verträge. Abgerufen werden können Daten ab 2012. Um den Service der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen zu können, ist eine Anmeldung über das ElsterOnline Steuerportal mit der gültigen steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) erforderlich.

 

Das Problem hierbei ist jedoch, dass man vorab alles einmal ausfüllen muss, damit die Übertragung in die Folgejahre stattfinden kann.

 

Als einfache Alternative gibt es noch die Programme taxfix (https://taxfix.de) und Wiso Steuer (https://www.buhl.de/steuer/).

 

Hier wird man anfängerfreundlich durch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geführt und kann anhand von einfachen Fragen seine Daten ausfüllen. Bei Wiso können die Daten für das nächste Jahr gespeichert werden, so dass für die Folgejahren noch weniger Aufwand anfällt.

 

 

Die Form der Steuererklärung

 

Die Steuererklärung kann in Papierform oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die amtlichen Papier-Vordrucke für die Einkommensteuererklärung können auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die elektronische Abgabe der Steuererklärung können Steuerpflichtige „Mein Elster“ unter www.elster.de oder ein Steuerprogramm nutzen.

 

https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/steuererklaerung-einfach-erklaert/#inhalt

  

Wie wir sehen, ist die Anzahl elektronisch übermittelter Einkommensteuererklärungen in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2021 tendenz steigend, weshalb eine elektronische Steuererklärung zu empfehlen ist.

 

 

 

Die Abgabe der Steuererklärung

 

 

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt zugestellt werden. Zuständig ist jeweils das Finanzamt am Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Eine Verlängerung der Abgabefrist tritt dann ein, wenn zur Erstellung der Steuererklärung ein Steuerberater hinzugezogen wurde. In diesem Fall reicht eine Abgabe bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

 

 

Eine freiwillige Steuererklärung kann hingegen vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Zum Ende des Jahres 2020 könnten Sie demnach noch die Einkommensteuererklärung für 2016 einreichen. Wer alles verpflichtet ist und wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann, erfahrt ihr in den nächsten Blogbeiträgen.

 

Geht die Steuererklärung nicht fristgerecht, von den Personen, welche dazu verpflichtet sind, bei den Finanzbehörden ein, dann dürfen diese einen Verspätungszuschlag berechnen. Abzusehen ist von einem Verspätungszuschlag nur, wenn das nicht fristgerechte Einreichen entschuldbar ist. Die Höhe des Verspätungszuschlags darf 10% der festgesetzten Steuer nicht übersteigen (maximal 25.000 Euro).

  

Das war es von mir für heute :)

 

Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt und ich bin sehr stolz auf euch, dass ihr euch mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzt.

 

Wenn ihr Wünschen oder Anregungen habt, schreibt die gerne in die Kommentare.

 

Bis nächste Woche

 

Euer Michael Menter

 

Falls du weitere Informationen rund um das Thema Steuern und Finanzanlagen haben möchtest, dann klicke unter dem Text auf den Button und nehme Kontakt zu uns auf:

 

https://investmenter.de/

 

 


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Max Mustermann

Max Mustermann ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.

Dein erfolgreiches Onlinebusiness mit nur einer Software!

Mit FunnelCockpit hast du alle Marketing-Tools in einem System.

UI FunnelBuilder

Erhalte Tools wie FunnelBuilder, Splittests, E-Mail Marketing, Webinare, VideoPlayer, Mitglieder-Bereiche und vieles mehr...

© FunnelCockpit

Blog erstellt mit FunnelCockpit